Allg. Geschäftsbedingungen
Gültig ab: 20.12.2020
1. Präambel / Geltungsbereich
1.1. Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit den Kunden schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit den Kunden, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart wurden.
1.2. Der Kunde versichert durch seine Anmeldung/Kontaktaufnahme/Bestellung, dass er Unternehmer i.S. d. § 14 BGB und der europarechtlichen Vorschriften ist und die Waren ausschließlich zu unternehmerischen Zwecken nutzt.
1.3. Wir behalten uns vor, bei unvorhersehbaren Änderungen, welche wir nicht veranlasst haben und auf die wir auch keinen Einfluss haben und durch die das bei Vertragsschluss vorhandene Äquivalenzverhältnis in nicht unbedeutendem Maße gestört wird, diese AGB zu ändern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Die Kunden werden über die Änderungen umgehend informiert. Hierbei werden dem Kunden die geänderten AGB unter Hervorhebung der abgeänderten Passagen übersandt / zur Verfügung gestellt. Dies kann auch per Email erfolgen. Sollte der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen seit der Mitteilung den geänderten AGB widersprechen, so gelten diese als genehmigt und finden auch auf bereits bestehende Verträge Anwendung. Hierauf wird der Kunde bei der Mitteilung über die Änderung besonders hingewiesen.
1.4. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die abweichenden Bedingungen Bestandteil einer schriftlichen Individualvereinbarung zwischen uns und dem Kunden sind.
1.5. Mündliche Nebenabreden sowie etwaige Änderungen oder Ergänzungen zu einem Vertrag bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
1.6. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.
2. Angebot, Annahme, Beschaffenheit
2.1 Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen oder anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Der Kunde hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, sofern sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.
2.2. Alle Angebote von uns sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Die Angebote verstehen sich lediglich als Aufforderung an den Kunden, ein Angebot gegenüber uns abzugeben. Angaben von uns über Maße, Gewichte, technische Daten usw. sowie Darstellungen und Abbildungen insbesondere auf unseren Internetseiten bzw. unserer Lieferanten, oder in unseren Katalogen sind ebenfalls unverbindlich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglichen vereinbarten Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar, sondern dienen lediglich der Beschreibung oder Kennzeichnung.
2.3. Sofern eine Bestellung ein Angebot im Sinne des § 145 BGB darstellt, sind wir berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von 14 Tagen anzunehmen.
2.4. Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen ist die von uns übermittelte Auftragsbestätigung maßgeblich. Elektronisch übermittelte Auftragsbestätigungen sind ohne Unterschrift gültig.
3. Preise und Zahlung
3.1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise in Euro ab Werk ausschließlich. Kosten entstehend durch Verpackung, Transport, Versicherung sowie ausschließlich Leuchtmittel und Montage. Frachtkosten, sowie Kosten der Verpackung und der Versicherung werden auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.2. Die Preise verstehen sich zuzüglich der am Tag der Inrechnungstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.3. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf die genannten Konten zu erfolgen. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis auf Vorkasse zu leisten.
3.4. Nach Eintritt des Zahlungsverzuges können Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet werden. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behalten wir uns vor.
3.5. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
3.6. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig. Ebenso sind wir in diesen Fällen berechtigt, für weitere Lieferungen oder Teillieferungen eine Barzahlung per Nachnahme oder eine Zahlung per Vorkasse zu verlangen.
4. Erfüllungsort / Lieferung / Gefahrübergang / Versandt, Verpackung / Abnahme
4.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Ense, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart worden ist. Lieferungen erfolgen ab Werk. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Lieferung durch ein von uns ausgesuchtes und beauftragtes Transportunternehmen vorgenommen wird. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass das Transportunternehmen nur bis zur Bordsteinkante liefert.
4.2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt uns vorbehalten.
4.3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
4.4. Terminlich fixe Geschäfte gemäß § 376 I HGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch uns.
4.5. Bei Nichteinhaltung von Lieferfristen auf Grund höherer Gewalt verlängern sich die Fristen für die Lieferung um einen angemessenen Zeitraum.
4.6. Bei Nichteinhaltung des Liefertermins von unserer Seite ist der Kunde verpflichtet, uns eine angemessene Nachlieferungsfrist zu setzen. Bei Nichtleistung innerhalb der gesetzten Nachlieferungsfrist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.
4.7. Für den Fall der Versendung der Ware geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
4.8. Der Transport wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Transport, Feuer oder Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert. Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt diese als abgenommen, wenn
- die Lieferung und sofern wir auch die Installation schulden, die Installation abgeschlossen ist,
- wir dem Kunden unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach dieser Vorschrift mitgeteilt und den Kunden zur Abnahme aufgefordert haben,
- seit der Lieferung oder Installation zwölf Werktage vergangen sind oder der Kunde mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat (z.B. die gelieferte Sache in Betrieb genommen hat) und in diesem Falle seit Lieferung oder Installation sechs Werktage vergangen sind und
- der Kunde die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines uns angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.
4.9. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
4.10. Frachtpreise für Bestellungen sind unserer zum Vertragsabschluss gültigen Preisliste zu entnehmen.
4.11. Der Kunde verpflichtet sich, die Verpackung in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten einer stofflichen Verwertung gemäß § 5 Abs. 3 und § 6 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (Krw-/AbfG) zuzuführen.
5. Rücktrittsrecht
5.1. Wir behalten uns das Recht vor vom Vertrag zurück zu treten, wenn wir trotz rechtzeitig abgeschlossener Deckungsgeschäfte nicht termintreu oder nicht in richtiger Beschaffenheit vom Lieferanten beliefert werden, sofern diese Gründe nach Vertragsabschluss auftreten und uns nicht bekannt waren oder nicht in unserem Einflussbereich liegen und anderweitige Deckungskäufe unzumutbar sind.
5.2. Wir verpflichten uns, den Kunden mit dem Bekanntwerden der Informationen an uns unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren.
5.3. Wir behalten uns das Recht vor, vom Vertrag zurück zu treten oder nach unserer Wahl nur gegen Vorkasse zu liefern, wenn der Kunde mit den bestehenden
Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät oder während der Vertragsdauer in den Verhältnissen des Kunden nachteilige Änderungen eintreten, die eine ordentliche Erfüllung der aus dem Kaufvertrag entstandenen Pflichten nicht mehr erwarten lassen.
6. Mängelhaftung
6.1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
6.2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung berechtigt. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sachen noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
6.3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so sind wir berechtigt, einen weiteren Nachbesserungsversuch zu unternehmen. Schlägt auch dieser fehl, so ist der Kunde berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
6.4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.5. Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von 6.1. auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht für Sachschäden auf einen Betrag von 5.000.000,00 € je Schadensfall und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von 100.000,00 € je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um Verletzungen vertragswesentlicher Pflichten unsererseits handelt.
6.6. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.7. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
6.8. Bei Transportschäden beträgt die Frist für die Anzeige eines verdeckten Mangels 7 Tage ab Lieferdatum. Offene Transportschäden müssen bei Warenübergabe dem Transporteur angezeigt werden. Schäden aus Mängeln, die nicht fristgerecht gemeldet wurden, werden von uns nicht übernommen.
6.9. Auf Verlangen von uns ist der beanstandete Gegenstand frachtfrei an uns zurück zu senden. Bei berechtigter Mängelrüge vergüten wir die Kosten des günstigsten Versandweges. Dies gilt nicht, wenn die Kosten sich erhöhen, weil der Gegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
6.10. Der Gewährleistungsanspruch entfällt, wenn der Kunde den Kaufgegenstand ohne ausdrückliche Zustimmung von uns ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderungen entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
6.11. Ein etwa erforderlicher Anschluss an die Versorgungsleitungen (Strom) ist vom Kunden auf seine Kosten zu veranlassen, und darf nur von konzessionierten örtlichen Elektrofachleuten bzw. Installateuren vorgenommen werden. Ist ein Mangel auf eine nicht fachgerechte Installation zurückzuführen, entfällt der Gewährleistungsanspruch gegen uns.
7. Rücksendungen
7.1. Rücksendungen jeglicher Art, ausgenommen explizit in der Auftragsbestätigung gekennzeichneter Muster außerhalb von Mängelansprüchen, sind nur innerhalb von 14 Tagen ab Lieferdatum sowie nach schriftlicher Zustimmung durch uns möglich. Alle in der schriftlichen Zustimmung angeführten Anweisungen sind, um Folgekosten sowohl für den Kunden als auch für uns zu vermeiden, zu erfüllen. Für Rücksendungen jeglicher Art ist das von uns erhältliche Rücksendeformular zu verwenden.
7.2. Bei Rücksendungen jeglicher Art, die keinen Gewährleistungsfall darstellen sind die Transportkosten vollständig vom Kunden zu tragen.
7.3. Sollte unser Rücksendeformular der Rücksendung nicht beiliegen oder unzureichend ausgefüllt sein, erheben wir unabhängig vom Wert der retournierten Ware, eine Aufwandspauschale von 15,00 € zzgl. der zum Zeitpunkt der Rücksendung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7.4 Bei auftrags- und kundenbezogenen Sonderanfertigungen ist eine Rücksendung der Ware ausgeschlossen.
7.4.1. Eine Rücksendung von Standardware des Herstellers Astro Lighting Limited und Zambelis Lights außerhalb von Mängelansprüchen bei einer auftrags- und kundenbezogenen Menge von mehr als 10 Stück oder einem Nettowarenwert von mehr als 1.500,00 € ist ausgeschlossen.
7.4.2. Bei Rücksendungen der Standardprodukte der Hersteller Astro Lighting, Robin Lamps und Zambelis Lights außerhalb von Mängelansprüchen gilt folgendes:
Bitte beachten Sie, dass eine Rückgabe bestellter Produkte nur in einwandfreiem Zustand und unbeschädigter OVP erfolgen kann. Wir berechnen eine Aufwandspauschale in Höhe von 25 % auf den Nettowarenwert zzgl. Mehrwertsteuer bei einer Rückgabe innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung.
Bei einer Rückgabe nach mehr als 30 Tagen bis maximal 45 Tagen nach Lieferung, berechnen wir eine Aufwandspauschale in Höhe von 50 % auf den Nettowarenwert zzgl. Mehrwertsteuer.
7.5 Ist das Produkt durch Fremdeinwirkung beschädigt, ist eine Rückgabe ausgeschlossen.
7.6. Bei Rücksendungen von explizit als Muster bestellten und bestätigten Waren wird entsprechend 7.4.2. der Nettowarenwert zuzüglich der zum Lieferzeitpunkt gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer unter Berücksichtigung der Zahlungsbedingungen exkl. der Transport- und Verpackungskosten erstattet. Die Rücksendung muss innerhalb der auf der Auftragsbestätigung angegebenen Frist erfolgen. Ist die Frist überschritten, werden die Muster wie auf der Auftragsbestätigung ausgewiesen berechnet. Muster die kostenlos zur Verfügung gestellt wurden, werden nachträglich mit dem dann gültigen Verkaufspreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Es gelten die Rückgabebestimmungen aus Ziffer 7.
7.7. Satz 3 der Nettowarenwert zuzgl. der zum Zeitpunkt der Rücksendung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer unter Berücksichtigung der Zahlungsbedingungen exkl. der Transport-, Versicherungs- und Verpackungskosten erstattet. Die Rücksendung muss innerhalb der auf der Auftragsbestätigung angegebenen Frist, in der Regel innerhalb von 60 Tagen erfolgen. Ist die Frist überschritten, werden die Muster nach Ablauf der Frist wie auf der Auftragsbestätigung ausgewiesen berechnet. Muster, die kostenlos zur Verfügung gestellt wurden, werden nachträglich zum aktuell gültigen Verkaufspreis zuzüglich der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Es gelten die Rückgabebestimmungen aus Ziff. 7.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.
8.2. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
8.3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
8.4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
8.5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
9. Gesamthaftung
9.1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziff. 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
9.2. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10. Sonstiges
10.1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
10.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
10.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen wurden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.